Alle am Schulalltag Beteiligten pflegen einen respektvollen und friedlichen Umgang miteinander. Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Toleranz und Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen tragen zu einem guten Schulklima bei. Die Einhaltung der Regeln erleichtert das Zusammenleben aller im Schulalltag.
Die Grundlage dieser Hausordnung ist das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG), die Schulordnung Gymnasien (SOGYA) und die Schulbesuchsordnung (SBO).
Unterricht
- Die schulische Aufsicht beginnt dreißig Minuten vor der ersten Unterrichtsstunde.
- Jeder Schüler findet sich spätestens 5 Minuten vor Beginn seiner ersten Unterrichtsstunde
vor oder in dem jeweiligen Unterrichtsraum ein. Gleiches gilt für den Unterrichtsbeginn nach
großen Pausen und Freistunden. - Ist der Lehrer 5 Minuten nach dem Stundenbeginn noch nicht erschienen, informiert sich der
Kurssprecher bzw. Klassensprecher im Sekretariat.
Ordnung in den Unterrichtsräumen und im Schulhaus
- Jeder ist zu Ordnung und Sauberkeit an seinem Arbeitsplatz und im Schulhaus verpflichtet.
Jeder Kurs bzw. jede Klasse legen zu Beginn des Schuljahres einen Ordnungsdienst fest. - Aufgaben des Ordnungsdienstes
- Die Tafel wird nach jeder Unterrichtsstunde gereinigt.
- Die Zimmer werden täglich nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde in den
entsprechenden Räumen gekehrt. - Die Müllbehälter werden täglich geleert.
- Die Fächer unter den Bänken in den Fachkabinetten werden täglich geleert.
- Die Stühle in den Unterrichtsräumen werden von Montag bis Donnerstag nach der
jeweils letzten Stunde hochgestellt und am Freitag ordentlich unter die Bänke
geschoben. - Das Licht wird nach der letzten Unterrichtsstunde gelöscht und die Fenster
geschlossen.
Verhaltensregeln
- In der ersten großen Pause sollen sich die Schüler auf dem Schulhof aufhalten.
- Einrichtungs- und Lehrgegenstände sind schonend zu behandeln.
- Das gesetzliche Rauchverbot auf dem Schulgelände ist einzuhalten.
- Das Mitbringen, Verteilen, Vertreiben und die Einnahme von Alkohol und Drogen aller Art sind
verboten. - Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen und Waffen ist verboten.
- Das Anbringen von Plakaten und Ähnlichem im Schulhaus ist grundsätzlich nur nach Absprache mit der Schulleitung erlaubt.
- Verstöße gegen Verhaltensregeln sind der Schulleitung zu melden.
- Speiseraum
- Das Mittagessen wird ausschließlich im Speiseraum eingenommen.
- Der Speiseraum ist während der Mittagspausen den Essensteilnehmern vorbehalten.
- Im Speiseraum gelten im besonderen Maß die Gebote der Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Gedränge und Hast sind zu vermeiden. Alle achten auf Sauberkeit und Hygiene, insbesondere bei der Geschirrückgabe und beim Reinigen der Essenstische.
- Fahrräder
- Die Fahrräder sind ausnahmslos auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abzustellen und müssen gesichert werden.
- Auf dem Schulhof sind Fahrräder zu schieben.
- Smartphones, etc.,
- Elektronische Geräte (z. B. Handy, Spielkonsole, Smartphone, Tablet …), die auch zu Zwecken der verbalen und visuellen Kommunikation genutzt werden können,
dürfen im Unterricht nur nach Aufforderung des Lehrers benutzt werden. Schüler, die diese Geräte ohne Genehmigung des Lehrers im Unterricht nutzen, werden ermahnt. Im Wiederholungsfall kann der Lehrer einfordern, das Gerät bis zum Ende des Schultages zu verwahren. - Die Nutzung des Geräts in kleinen Pausen ist verboten. In den übrigen Pausen ist der schulische Gebrauch (Unterrichtsvorbereitung, Recherche, etc.) gestattet.
- Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten und können im Einzelfall von einem Lehrer genehmigt werden.
- Elektronische Geräte (z. B. Handy, Spielkonsole, Smartphone, Tablet …), die auch zu Zwecken der verbalen und visuellen Kommunikation genutzt werden können,
- Verlassen des Schulgeländes
- Schüler der Klassen 9,10 und der Sekundarstufe II dürfen in Freistunden und während der Frühstücks- und Mittagspause das Schulgrundstück verlassen. Die Eltern werden in den ersten Elternabenden jedes Schuljahres darüber informiert.
- Nach dem Ende der Unterrichtszeit und beim Verlassen des Schulgrundstückes erlischt die Aufsichtspflicht der Schule.
- Schüler, die sich nach dem Ende der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände und der Sportanlage aufhalten, werden nicht beaufsichtigt.
Verstöße gegen die Hausordnung können mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen i. S. d. §39 SchulG geahndet werden.
Regelungen bei Versäumnis des Schulbesuchs
- Bei einer Verhinderung des Schulbesuchs durch Krankheit muss das Sekretariat telefonisch oder per Email bis zum Ende der ersten Unterrichtsstunde des gleichen Tages informiert
werden. - Schulversäumnisse werden schriftlich bei den Tutoren bzw. Klassenleitern entsprechend der Schulbesuchsordnung (SBO) angezeigt.
- Arzttermine dürfen nur in Ausnahmefällen in der Unterrichtszeit liegen. In diesem Fall ist gemäß SBO vorab ein Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
- Bei Erkrankung eines Schülers während des Unterrichts, der das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, wird das Elternhaus durch das Sekretariat benachrichtigt.