Ein herzliches Hallo an alle Buchliebhaberinnen und Buchliebhaber und die, die es vielleicht werden wollen.
Mein Name ist Frau Weber und ab März 2022 betreue ich Eure Schulbibliothek.
Beigebracht habe ich mir das Lesen als Kind mit alten Märchenbüchern, gelernt habe ich den Beruf der Bibliotheksassistentin bei den Städtischen Bibliotheken Dresden. Wie Ihr seht, begleiten mich Bücher also schon mein Leben lang. Nun freue ich mich darauf, Euch kennenzulernen und mit Euch gemeinsam zu entdecken, welche Geheimnisse und Geschichten sich hinter all den Buchdeckeln verbergen.
Nutzungsbedingung
Für die Nutzung der Schulbibliothek braucht Ihr Kind Ihr Einverständnis, das wir über das Lernsax-Formular von Ihnen erbitten.
Wissenswertes im Schnelldurchlauf
- insgesamt stehen mehrere tausend Bücher zur Nutzung bereit
- zudem gibt es Gesellschaftsspiele, DVDs sowie Zeitschriften
- Top 5 der meistgelesenen Bücher:
- 1. Eragon, Bd.4 : Das Erbe der Macht (Christopher Paolini)
- 2. Die Känguru-Offenbarung (Marc-Uwe-Kling)
- 3. Helden des Olymp 2: Der Sohn des Neptun (Rick Riordan)
- 4. Percy Jackson, Bd. 4: Die Schlacht um das Labyrinth (Rick Riordan)
- 5. Percy Jackson, Bd. 5: Die letzte Göttin (Rick Riordan)
- 9 Schülerinnen und Schüler können mehr als 100 Ausleihen aufweisen
- die besten Leserinnen und Leser haben aktuell über 300 Ausleihen
Schulbücherei
Die Schulbibliothek ist immer gut besucht und überzeugt durch eine lockere Atmosphäre.
Die Sachbücher sind nach Unterrichtsfächern geordnet und farbig gekennzeichnet, die Jugendliteratur ist alphabetisch sortiert.
Schülerinnen und Schüler können Bücher & Medien kostenlos ausleihen, die sie für den Unterricht benötigen oder in der Freizeit lesen wollen.
Die Ausleihfrist beträgt zwei Wochen und kann durch die erneute Vorlage des Mediums verlängert werden.
Eine Vorbestellung der Medien ist ebenfalls eine Option, sofern das gewünschte Medium bereits entliehen ist.
Für schulische Zwecke (Recherche, Präsentationen, etc.) stehen zwei Computerarbeitsplätze zur Verfügung. Außerdem verfügt die Schulbibliothek über mehrere Stillarbeitsplätze und gemütliche Sofas.
Ansprechpartnerin
Frau Weber
Adresse
Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium Dresden
Schulbibliothek
Hadynstraße 49
01309 Dresden
E-Mail
bibliothek (at) manos-dresden.lernsax.de
Öffnungszeiten
Montag-Donnerstag: 12:00-15:30 Uhr
Herzensangelegenheit
Wir möchten unseren Bücherbestand weiterhin erweitern und erneuern. Dazu brauchen wir Hilfe! Sehr willkommen sind neuere Medien aus eigenem Bestand. Durchforstet ruhig mal euer Bücherregal nach interessanten Fachbüchern, Belletristik und Jugendliteratur oder fragt eure Eltern, Verwandte und Bekannte.
Die Schulbibliothek nimmt gern auch finanzielle Unterstützung an. Überweisungen bitte auf das Konto des Fördervereins mit Verwendungszweck „Spende für Schulbibliothek“:
Fördergemeinschaft Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium
IBAN: DE93850900004922831012
BIC: GENODEF1DRS
Bibliotheksordnung
§ 1 Allgemeines
- Die Schulbibliothek des Martin-Andersen-Nexö-Gymnasiums Dresden ist eine schulinterne Einrichtung und somit nur für Schüler, Lehrer und Mitarbeiter zugänglich. Mit dem Betreten der Schulbibliothek erkennt der Nutzer automatisch die Benutzerordnung an.
- Die Schulbibliothek ist ein Ort zum Lesen, Recherchieren, Arbeiten und Lernen während sowie außerhalb des Unterrichts, entsprechend den jeweils aktuellen Öffnungszeiten. Die für Nutzer bereitgestellten Computer dienen ausschließlich für schulische Zwecke.
- Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich kostenlos. Entgelte werden nur in Form von Versäumnisentgelten erhoben.
§ 2 Anmeldung
- Die Anmeldung erfolgt durch Registrierung im schulinternen Bibliotheksprogramm. Mit dieser Registrierung erkennt der Schüler die Benutzerordnung an.
- Alle aufgenommenen Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden nur für die zur Verwaltung der Bibliothek notwendigen Maßnahmen verwendet.
- Beim vorzeitigen Verlassen der Schule müssen alle ausgeliehenen Medien abgegeben werden. Die Registrierung wird gelöscht.
§ 3 Ausleihe, Verlängerung
- Die Benutzung der Medien erfolgt in der Bibliothek oder durch Ausleihe außer Haus.
- Medien werden nur an bereits eingetragene Bibliotheksmitglieder entliehen.
- Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Die Leihfrist beträgt grundsätzlich 2 Wochen. Krankheit entlastet nicht von der Medienrückgabe.
- Eine Verlängerung der Ausleihfrist um 2 Wochen ist gegen Vorlage des betreffenden Mediums möglich.
§ 4 Leihfristüberschreitung, Mahnung
- Bei Überschreiten der Leihfrist wird die Entgeltfreiheit außer Kraft gesetzt. Es werden Ausleihgebühren von 0,50 € pro angebrochene Woche fällig.
- Die Bibliothek ist berechtigt, die Rückgabe der Medien und die Versäumnisentgelte dem Schüler über den jeweilig zuständigen Lehrer anzuzeigen.
- Werden die Medien trotz zweimaliger Mahnung nicht zurückgegeben, wird ein Wertersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises verlangt.
- Werden mehrmals Rückgabetermine bzw. Anmahnungen nicht eingehalten, so erfolgt der Ausschluss aus der Bibliothek.
§ 5 Internetnutzung
- Die Nutzung des Internets erfolgt vorrangig zur Erfüllung eines konkreten Unterrichtsauftrags.
- Der Aufruf von Diensten oder Seiten, die gegen Gesetze und Rechtsverordnungen verstoßen, ist verboten. Die betrifft vor allem Pornographie, Gewaltverherrlichung und verfassungsfeindlichen Radikalismus.
- Verstöße gegen die Benutzerordnung werden nach Schul- bzw. Strafrecht geahndet. Dazu zählen auch unberechtigte Beschaffung oder Benutzung von Zugangskennwörtern.
§ 6 Pflichten der Benutzer
- Entliehene Medien sowie die Einrichtung der Schulbibliothek sind sorgfältig zu behandeln. Bei der Ausleihe hat der Benutzer den Zustand sowie die Vollständigkeit der Medien sofort zu prüfen und gegebenenfalls Mängel der Bibliothek anzuzeigen.
- Jacken, Mäntel sowie Tragetaschen müssen im Raum 011 ordentlich abgestellt werden. Bei Verlust abgelegter Sachen ist eine Haftung seitens der Schulbibliothek ausgeschlossen.
- Das Mitführen von Lebensmitteln (besonders Getränken) sowie das Essen und Trinken sind nicht gestattet.
- In der Bibliothek ist während des Aufenthaltes Ruhe zu bewahren.
§ 7 Schadensersatz
- Wer vorsätzlich oder fahrlässig Einrichtungsgegenstände, Bücher, Videos u.a. beschädigt, zerstört oder abhanden kommen lässt, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
- Bei Beschädigung oder Verlust eines Bibliotheksmediums bzw. Schulbuches ist der Benutzer verpflichtet, alle zur Wiederbeschaffung des Mediums benötigten Schritte finanziell zu tragen. Wird ein als verloren gemeldetes Medium nachträglich wiedergefunden, so hat der Benutzer Anspruch auf dieses Exemplar.
§ 8 Ausschluss von der Benutzung
- Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Bibliotheksordnung verstoßen, können von der Benutzung der Schulbibliothek ausgeschlossen werden.
Dresden, 20.09.2010