Vergeben von
Fördergemeinschaft des Martin-Andersen-Nexö Gymnasiums e.V.
Haydnstr. 49
01309 Dresden
Allgemeine Informationen
Aufgrund einer zweckgebundenen Spende vergeben wir halbjährlich zwei Nexö-Stipendien in Höhe von 500 € zur Förderung der wissenschaftlichen Bildung und Begabung von Schülerinnen und Schülern der 10.-12. Klasse. Das Stipendium kann auf eigenen Wunsch auf dem Abiturzeugnis erwähnt werden.
Das Stipendium dient insbesondere zur Unterstützung von Bildungsmaßnahmen wie:
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- Frühstudium an einer Hochschule
- Deutsche Schülerakademie
- Vergleichbare wissenschaftliche Bildungsprogramme und -projekte
Zielgruppe und Voraussetzungen
Berechtigt zur Bewerbung sind Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10-12 des Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium Dresden mit besonderer wissenschaftlicher Begabung und Interesse an der Vertiefung ihrer Bildung.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt nach folgenden Auswahlkriterien:
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- Fachliche Eignung: Herausragende schulische Leistungen, insbesondere in den relevanten Fachbereichen
- Wissenschaftliches Interesse: Motivation und Begabung für wissenschaftliche Arbeit
- Förderungswürdiges Vorhaben: Nachweis über die Teilnahme an einem anerkannten wissenschaftlichen Bildungsprogramm (kann nachgereicht werden bei Kollision mit Bewerbungsfrist, ist mindestens zwei Wochen nach Vergabe der Teilnahmebescheinigungen zwingend nachzureichen)
- Persönliche Eignung: Zielstrebigkeit, Leistungsbereitschaft und verantwortungsvolles Handeln
- Soziale Umstände: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse und besonderen persönlichen Umstände
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsunterlagen
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen umfassen:
Pflichtunterlagen:
- Bewerbungsformular Stipendium (vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
- Motivationsschreiben (maximal 1,5 DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 10), das folgende Punkte umfasst:
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- Persönliche Motivation für die wissenschaftliche Weiterbildung
- Beschreibung des geplanten Vorhabens (Frühstudium, Schülerakademie etc.)
- Erwartungen an das Stipendium und dessen Bedeutung für die persönliche Entwicklung
- Bezug zu persönlichen und beruflichen Zielen
- Annahmebescheinigung über die Aufnahme bzw. geplante Teilnahme am wissenschaftlichen Bildungsprogramm:
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- Zulassungsbescheinigung der Hochschule für das Frühstudium
- Aufnahmebescheinigung der Deutschen Schülerakademie
- Entsprechende Nachweise für vergleichbare Programme
- Empfehlungsformular oder ein alternatives Zeugnis einer Lehrkraft oder anderen pädagogischen Fachkraft
Optionale Unterlagen:
- Zeugnisse:
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- Letztes Halbjahreszeugnis oder aktuellster Leistungsnachweis
- Bei Schülern der 10. Klasse: Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- Nachweis über die wirtschaftlichen Verhältnisse (bei minderjährigen Bewerbern der Erziehungsberechtigten):
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- Einkommensteuerbescheid oder entsprechende Einkommensnachweise
- Bei Bedarf: BAföG-Bescheid, Arbeitslosengeld-Bescheid, o.ä.
- Angaben zu Geschwisterkindern (unterhaltspflichtig/nicht unterhaltspflichtig)
Bewerbungsfristen
Die Bewerbung muss im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2025/2026 am 15. März 2026 eingegangen sein. Die Sichtung der Unterlagen wird noch im März 2026 stattfinden. Der Bescheid an die Stipendiaten ergeht am 25. März 2026.
Bewerbungsadresse
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig und fristgerecht zu senden an:
Fördergemeinschaft
des Martin-Andersen-Nexö Gymnasiums e.V.
Stichwort: Nexö-Stipendium
Haydnstr. 49 01309 Dresden
oder per E-Mail an:
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch eine Auswahlkommission in einem mehrstufigen Verfahren:
- Formale Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit
- Fachliche Bewertung anhand der eingereichten Unterlagen, insbesondere:
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- Qualität des Motivationsschreibens
- Nachweis der fachlichen (Empfehlungsformular oder Empfehlungsschreiben)
- Relevanz und Qualität des geplanten Bildungsprogramms (Annahmebescheinigung)
- Endauswahl durch die Auswahlkommission
Die Auswahlkommission setzt sich zusammen aus Vertretern der Fördergemeinschaft sowie dem Schulleiter.
Förderung und Verpflichtungen
Art und Umfang der Förderung: Einmalige Zahlung von 500€ (finanzielle Förderung)
Verwendung: Zweckgebunden für die Teilnahme am wissenschaftlichen Bildungsprogramm
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- Studiengebühren und Immatrikulationskosten
- Lehrmaterialien und Fachliteratur
- Fahrt- und Unterbringungskosten
- Teilnahmegebühren für Akademien oder Seminare
- ähnliche Kosten im Zusammenhang mit dem gewählten Programm
Auszahlung: Nach Bewilligung des Stipendiums. Keine Zahlungsnachweise erforderlich.
Verpflichtungen der Stipendiaten
- Zweckgebundene Mittelverwendung: Das Stipendium ist ausschließlich für die im Antrag genannten Bildungszwecke zu verwenden.
- Nachweispflicht: Nach Abschluss des geförderten Programms ist binnen zwei Monaten einzureichen: Teilnahmebestätigung des Bildungsprogramms oder ähnlicher Nachweis
- Mitteilungspflicht: Änderungen sind umgehend mitzuteilen. (z.B. Nichtteilnahme am geplanten Programm, Schulwechsel oder Unterbrechung der Schullaufbahn, Änderung der persönlichen Verhältnisse)
- Rückzahlungsverpflichtung: Bei Nichtteilnahme ohne wichtigen Grund ist das Stipendium vollständig zurückzuzahlen
- Berichtspflicht: Die Stipendiaten erklären sich bereit, in angemessenem Umfang über ihre Erfahrungen zu berichten und als Botschafter für das Programm zu fungieren (z. B. Artikel für Newsletter oder Homepage)
Rechtliche Bestimmungen
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- Das Stipendium ist eine Schenkung und grundsätzlich nicht rückzahlbar, sofern die Förderauflagen erfüllt werden.
- Das Stipendium ist steuerlich als sonstige Einkünfte zu behandeln.
- Ein Rechtsanspruch auf Gewährung des Stipendiums besteht nicht.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden.
- Nachreichungen von Unterlagen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, z.B. bei Kollision des Bewerbungsschlusses mit der Ausgabe der Teilnahmebescheinigung und Ähnlichem.
- Die Auswahlentscheidung ist endgültig und wird nicht begründet.
- Bei mehreren geeigneten Bewerbern entscheidet die Reihenfolge der Bewerbungen über die Vergabe.
Datenschutz
Die im Rahmen der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für das Auswahlverfahren und die Stipendienabwicklung verwendet und entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten der nicht ausgewählten Bewerber entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Kontakt und weitere Informationen
Für Rückfragen zum Nexö-Stipendium und zum Bewerbungsverfahren stehen wir gern per E-Mail zur Verfügung: fg@manos-dresden.lernsax.de